Mehr Rechte für Ältere

29. September 2017

Laut Süddeutscher Zeitung vom 28. September  (SZ) will die Landesseniorenvertretung Bayern Rechte für Leute über 65 in der Verfassung verankern. Auf ihrer Homepage (www.lsvb.info) fordert sie die gesetzliche Verankerung der Seniorenvertretungen in allen Kommunen ab einer bestimmten Größe und eine gesetzliche Grundlage für die LandesSeniorenVertretungBayern (LSVB). Die Bayerische Staatsregierung sei aufgerufen, die LSVB in allen Angelegenheiten des Landes, die deren Interessen in besonderer Weise betreffen, zu beteiligen und zu informieren.

Die SZ zitiert Franz Wölfl, den Vorsitzenden der Landesseniorenvertretung: "Unsere bayerische Verfassung erwähnt die älteren Menschen bislang überhaupt nicht, obwohl sie die größte Bevölkerungsgruppe sind". Zu seinen Vorschlägen für die Verfassung des Freistaats gehört zum Beispiel der Satz: "Niemand darf wegen seines Alters benachteiligt werden".

Im Juli anlässlich der 30-Jahr-Feier der Landesseniorenvertretung war Wölfl noch zahmer, als er zwei politische Anmerkungen machte:

  1. In den nächsten 30 Jahren wird die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die 60 Jahre und älter sind, in Bayern um rund 1,1 Mio zunehmen. Der Anteil der 60+ Generation wird dann 33,7 % betragen. Obwohl wir Älteren schon heute die zahlenmäßig größte Bevölkerungsgruppe bilden, sind wir keine Egoisten nach dem Motto „Zuerst wir, dann die anderen“. Wir sind uns bewusst, dass Seniorenpolitik Familienpolitik und damit Generationenpolitik ist. Was wir aber von Gesellschaft und Politik erwarten ist, dass man sich mit unseren Wünschen und Forderungen argumentativ auseinandersetzt und uns nicht mit Sonntagsreden und der wiederkehrenden Ankündigung von immer neuen Berichten abspeist. Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, dass der bayerische Landesgesetzgeber, auch wenn Bayern bekanntermaßen die Vorstufe zum Paradies ist, gut beraten wäre, ein Landes-Seniorenmitwirkungsgesetz zu beschließen.
     

  2. In Deutschland gibt es kein Rechtsgebiet „Recht der älteren Menschen“. Dies ist erstaunlich: einmal unter dem Blickwinkel der Rechtswirklichkeit, zum anderen im internationalen Vergleich. Das Grundgesetz und auch die Bayerische Verfassung kennen keine spezifischen Regelungen für das Alter bzw. ältere Menschen. Ich bin mir bewusst, dass Mehrheiten für Verfassungsänderungen schwer zu beschaffen sind. Aber auch eine einfachgesetzliche Regelung auf Bundesebene wäre ein Schritt nach vorne. Einmal würde sich anbieten, dass der Bundestag Art. 23 der revidierten Fassung der Europäischen Sozialcharta endlich ratifiziert. Diese Bestimmung regelt das Grundrecht der älteren Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Noch effektiver im Interesse von uns Älteren wäre jedoch, wenn sich der Bundesgesetzgeber dazu durchringen könnte, die Sozialgesetzgebung um ein XIII. Buch zu ergänzen. Will heißen, ein SGB XIII zu beschließen, in dem das gesamte Recht der älteren Menschen zusammengefasst wird.


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